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Betriebliche Gesundheitsförderung
Ratgeber Gesundheit Gratis Gesundheitsmagazin Betriebliche Gesundheitsförderung ist steuerfrei !
Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung
Seit 2008 bleiben Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 EUR je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).
Ratgeber Krankenkasse und Betriebliche Gesundheitsförderung
Voraussetzungen für Steuerbefreiung
- der Arbeitnehmer erhält die Leistung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn
- Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig!
- Die geförderten Leistungen müssen hinsichtlich der Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit bestimmten
Anforderungen entsprechen (§§ 20 und 20a des SGB V), diese sind in einem Leitfaden der Krankenkassen zusammengefasst
Für welche Maßnahmen gilt das neue Gesetz?
Welche Leistungen von der Steuer befreit sind, ist in dem Leitfaden der Krankenkassen aufgezählt. Dieser nennt vier Handlungsfelder:
- Bewegung (z. B. Rückenschule)
- Ernährung (z. B. Ernährungsberatung)
- Stress
- Sucht
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