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So gelingt die Rückkehr in die Krankenkasse

 

Eigentlich soll es aus rein finanziellen Gründen keine Rückkehr von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die GKV geben. Die Politik will Rosinenpickerei verhindern - nach dem Motto: In jungen Jahren günstig privat versichert und im Alter wieder von den günstigeren Beiträgen der Krankenkassen profitieren. 

Ganz chancenlos sind Wechselwillige deshalb jedoch nicht. Ein Familienvater im Beispiel könnte etwa seine Arbeitszeit um ein Sechstel verringern. Dann würde er weniger als 50.850 Euro im Jahr verdienen und läge unter der Versicherungspflichtgrenze für 2012. Nur wer mehr im Jahr verdient, ist freiwillig versichert und darf zwischen GKV und PKV wählen.

Nach den Regeln des Sozialgesetzbuches müsse der Familienvater mindestens zwölf Monate pflichtversichert sein, also weniger als 50.850 Euro verdienen, ehe er sich freiwillig in der GKV weiterversichern kann. Davon gibt es eine Ausnahme, und zwar wenn er in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate pflichtversichert gewesen wäre. Das war aber nicht der Fall.

Einen weiteren Haken gibt es bei den Einkommensregeln noch: Sie betrifft Arbeitnehmer, die sich einmal von der Versicherungspflicht haben befreien lassen - also PKV-Kunden, die zeitweise unter die Bemessungsgrenze fallen, aber weiter privat versichert bleiben wollen. Sie können auch dann nicht zurück, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

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