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BGH erlaubt Zahnarztkosten-Preisvergleich im Netz

Zahnarztkosten günstiger? Preise und Leistungen von Zahnärzten dürfen im Internet verglichen werden, das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Der BGH erklärte das Geschäftsmodell der Internetplattform 2te-Zahnarztmeinung für rechtens, das einen Preisvergleich für zahnärztliche Leistungen ermöglicht und damit für mehr Kostentransparenz sorgt. Die Plattform und auch die beteiligten Zahnärzte handelten im Interesse der Verbraucher. (Az: I ZR 55/08).

Die Kosten für Zahnersatz können sehr hoch werden. Grund dafür sind zum Einen, dass viele Leistungen von den gesetzlichen Kassen seit Januar 2004 schon gestrichen worden sind. Zum Anderen bestehen enorme Kostenabweichungen zwischen den einzelnen Zahnärzten, die aus unterschiedlichen Personalkosten, Honoraren und Kosten für die Dentallabore resultieren. Auch Verbraucherschützer mahnen zur kritischen Betrachtung der Heil- und Kostenpläne.  

Auf Seiten wie Zahnarztkostenvergleich finden Patienten die Möglichkeit, den eigenen Heil- und Kostenplan mit anderen Angeboten von Zahnärzten aus ihrer Region zu vergleichen. Ein kostenloser Preisvergleich lohnt daher auf jeden Fall.


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