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Zahnersatz – wer zahlt was? Kostenfaktor Implantat
Unabhängig von der Pflege benötigt nahezu jeder Mensch im Lauf seines Lebens Zahnersatz. Dabei bestehen seitens der Patienten jedoch häufig Bedenken hinsichtlich zu hoher Kosten. Beim Zahnersatz gibt es keine Preislisten wie in einem Katalog, denn er stellt immer eine maßgeschneiderte Lösung für den Patienten dar. „Wichtig ist, sich im Vorfeld umfassend beim Zahnarzt zu informieren und auch Rücksprache mit der eigenen Krankenkasse zu halten. Patienten sollten dort den vom Arzt verfassten Heil- und Kostenplan einreichen und sich bestätigen lassen, welchen Anteil die Kasse übernimmt“, erklärt Dr. Ralf Luckey, MSc, leitender Zahnarzt am Diagnostikzentrum für Implantologie und Gesichtsästhetik (DIG) der Implantatzahnklinik in Hannover (IKH).
Privatleistung oder bezuschussbar?
Generell betrachten Krankenkassen in Deutschland Implantate als eine
Privatleistung, Ausnahmen gelten lediglich bei extremen Erkrankungen wie
beispielsweise Tumoren im Gesichtsbereich. Jedoch sehen sie mittlerweile den
eigentlichen Zahnersatz, die auf die künstliche Zahnwurzel gesetzte Krone, als
bezuschussbar an. Dabei zeigt sich die Höhe des Zuschusses abhängig von der
Pflege des Bonusheftes. Daher sollten Patienten in jedem Alter auf regelmäßige
Vorsorgeuntersuchungen achten. Hinzu kommen gegebenenfalls Zuschüsse durch
private Zahn-Zusatzversicherungen, weshalb es sich lohnt, Informationen bei
Krankenkassen und Versicherungen über die jeweiligen Modelle einzuholen. „Die
Kosten für eine Implantation setzen sich aus verschiedenen Komponenten
zusammen: Neben den Behandlungskosten des Zahnarztes fallen abhängig vom
Material Ausgaben für das Zahnlabor oder Verbrauchsmaterialien an. Hierzu zählen
beispielsweise das Implantatteil, Abdruckmaterialen oder Provisorien“, erklärt Dr.
Luckey. Nach Erstellung des Heil- und Kostenplans schicken Patienten diesen an
ihre Krankenkasse, welche die Festzuschüsse ermittelt. Jedoch gilt der
Kostenvoranschlag lediglich als Orientierung, Abweichungen von circa 20 Prozent
Kostenvoranschlag lediglich als Orientierung, Abweichungen von circa 20 Prozent
nach oben und nach unten gelten vom Gesetzgeber als akzeptabel. Um noch stärker
beim Zahnersatz einsparen zu können, sollten Implantate im Anschluss als
außergewöhnliche finanzielle Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht
werden. Lehnt das zuständige Finanzamt ab, erweist es sich als ratsam,
Widerspruch einzulegen.
Zusatzleistungen: Notwendigkeit oder Luxus?
Bei einer Implantation schlägt der Zahnarzt häufig auch Maßnahmen vor, die den
Eingriff vereinfachen oder noch stärker präzisieren können. So beispielsweise DVT –
Digitale Volumentomografie – zur Erzeugung einer strahlenfreien 3-D-Ansicht des
Mundraums, navigationschirurgische Elemente zur millimetergenauen Platzierung
des Implantats oder Digitale Abformung anstelle von Abdruckmasse und Silberlöffel.
Derartige Anwendungen bieten dem Patienten mehr Komfort und stellen die
neuesten Innovationen auf dem zahnmedizinischen Markt dar. Gesetzliche Kassen
sowie ein Großteil der privaten betrachten sie jedoch als medizinisch nicht
notwendig, weshalb sie nicht im Leistungskatalog auftauchen. Wenn sie sich dafür
entscheiden, sollten Patienten auch in diesen Fällen auf einem Kostenvoranschlag
bestehen. „Diese neuen Methoden lassen sich gut im Vorfeld planen, weshalb eine
nahezu exakte Angabe der entsprechenden Kosten möglich ist“, erklärt Dr. Luckey
und fügt hinzu: „Besteht beim Patienten Zweifel über den Vorteil der Anwendung,
sollte er zunächst ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt führen und im
Zweifelsfall eine zweite Meinung einholen.“ Denn oftmals bestehen parallel zu neuen
Methoden auch solche, die von der Kasse getragen werden.
Ratgeber Krankenkasse und Betriebliche Gesundheitsförderung
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