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Apotheken dürfen billige Arznei-Importe verkaufen
Deutsche Apotheken dürfen laut Bundesgerichtshof (BGH) aus dem Ausland re-importierte Medikamente wie Aspirin weiterverkaufen. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil hervor, dessen Begründung noch nicht vorliegt. Das Gericht gab einer Apotheke aus dem bayerischen Freilassing recht. Sie hatte ihren Kunden angeboten, apothekenpflichtige Medikamente in einer Apotheke in Budapest zu bestellen, wo sie billiger sind. Dabei handelte es sich um Re-Importe, die sie zuvor selbst über einen Großhändler nach Ungarn hatte liefern lassen. Der Apotheke kommen dabei die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze zugute.
Verschreibungspflichtige Medikamente sind von den Urteil nicht betroffen (Az.: I ZR 211/10).
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