So entkommen Patienten der Teuerungsfalle
Die Tarife der privaten Krankenversicherer steigen regelmäßig. Doch es gibt einen Ausweg ohne einen Leistungsverlust.
Im WIDGE.de Ratgeber erhalten Sie alle Informationen rund um den Tarifwechsel innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherungen. Nicht immer ist der Wechsel in eine andere Versicherungsgesellschaft lohnenswert. Bei Tarifen, die vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, gehen bei Austritt aus Ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft alle gebildeten Altersrückstellungen verloren. Bei einem Wechsel innerhalb der Gesellschaft werden die gebildeten Altersrückstellungen inklusive Zinserträge jedoch voll angerechnet.
Gerade bei schon lange bestehenden Tarifen, deren Monatsbeiträge seit Vertragsabschluss stark angestiegen sind, lassen sich durch einen Wechsel innerhalb der Gesellschaft enorme Einsparungen bei gleichem Leistungsniveau erzielen. Der Tarifwechsel ist von den Versicherungsgesellschaften allerdings nicht erwünscht, da dem Versicherer Mehreinnahmen von mehreren tausend Euro pro Kunde und Jahr verloren gehen können.
Zwar ist die Möglichkeit des Tarifwechsels gesetzlich vorgeschrieben, allerdings gehören Verzögerungstaktiken, Einschüchterungsversuche und juristisches Geplänkel zum Vorgehen vieler Versicherungsunternehmen, um Verbraucher von einem gewünschten Tarifwechsel abzubringen. In den meisten Fällen verzögert sich so der Wechselprozess um mehrere Monate oder wird ganz verhindert. Das größte Problem stellt für die Versicherten der Zugang zu Informationen über alternative Tarifoptionen dar, die ihnen von den Versicherungsgesellschaften vorenthalten werden.
Die Lösung: Das unabhängige Verbraucherschutzportal WIDGE.de hat sich auf die Durchsetzung des Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft spezialisiert: Als Versicherter müssen Sie lediglich ein kurzes Formular ausfüllen. Unser Serviceteam ermittelt Ihr Einsparpotential, ausgehend von Ihrer jetzigen Situation und Ihren persönlichen Erwartungen. Sofern sie es wünschen, setzt WIDGE.de für Sie im Anschluss den gewünschten Tarifwechsel bei Ihrem Versicherer durch. Sollten Ihnen die vorgeschlagene Tarifoption nicht zusagen, gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein...
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