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Nikotinhaltige E-Zigaretten sind aus Sicht der Bundesregierung Arzneimittel.  

 

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Der bloße Konsum von E-Zigaretten sei aber nicht verboten, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 27. Februar. Das kleine E-Zigaretten-Gerät - darüber wird mittels eines elektrischen Verneblers das Liquid verdampft und inhaliert - stuft die Regierung als Medizinprodukt ein, sofern man damit Nikotin einatmet. Die Liquids gibt es mit und ohne Nikotin.  

 

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Nach unterschiedlichen Herstellerangaben gibt es 1,2 Millionen bis zwei Millionen Konsumenten in Deutschland. Die rechtliche Lage ist undurchsichtig, die Einschätzung und Praxis der Bundesländern uneinheitlich. In Nordrhein-Westfalen oder Bayern sind E-Zigaretten verboten, in manchen Ländern nicht. 


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