E-Zigaretten | Ratgeber Gesundheit. Gratis Gesundheitsmagazin
Nikotinhaltige E-Zigaretten sind aus Sicht der Bundesregierung Arzneimittel.
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Der bloße Konsum von E-Zigaretten sei aber nicht verboten, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 27. Februar. Das kleine E-Zigaretten-Gerät - darüber wird mittels eines elektrischen Verneblers das Liquid verdampft und inhaliert - stuft die Regierung als Medizinprodukt ein, sofern man damit Nikotin einatmet. Die Liquids gibt es mit und ohne Nikotin.
Nach unterschiedlichen Herstellerangaben gibt es 1,2 Millionen bis zwei Millionen Konsumenten in Deutschland. Die rechtliche Lage ist undurchsichtig, die Einschätzung und Praxis der Bundesländern uneinheitlich. In Nordrhein-Westfalen oder Bayern sind E-Zigaretten verboten, in manchen Ländern nicht.
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