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Studie über 9 Monate mit einem „Gesundheitsförderungsmagazin“ zeigt :

Die Wissenschaftler hatten 640 Arbeitnehmer und deren Angehörige eines metallverarbeitenden Unternehmens befragt, die innerhalb von neun Monaten drei Ausgaben eines Magazins zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu lesen bekamen. Die vor und nach dem Bezug durchgeführten Befragungen zeigten, dass schon zu Beginn der Aktion zwischen 61 bis 100 Prozent der Teilnehmer korrekte Antworten auf Fragen zu Ernährung, Rauchen und Bewegung geben konnten. Deshalb waren die Forscher überrascht, dass die Zahl der richtigen Antworten nach Ende der Aktion nochmals gestiegen ist: Die Teilnehmer zeigten sich rundum gut informiert vor allem zu den Bereichen Ernährung allgemein (Fette und Zucker in Lebensmitteln) und gesunde Ernährung beim täglichen Einkauf.

Außerdem erkannten die Forscher, dass der Wissenshunger auf Gesundheitsthemen offenbar nicht so leicht zu stillen ist: Die Teilnehmer des gewerblichen Unternehmens machten deutlich, dass sie einen weiteren Bezug der Zeitschriften begrüßen würden.



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Pro Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber bis zu 500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung aufwenden. Das gilt sowohl für innerbetriebliche (z.B. Stressbewältigung am Arbeitsplatz) als auch für externe Maßnahmen (z.B. Raucherentwöhnungskurs). Unterstützt der Arbeitgeber die Gesundheitsvorsorge mit mehr als 500 Euro im Jahr, ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig. Die Maßnahmen müssen von einer Krankenkasse als förderungswürdig (nach §20a SGB V) eingestuft sein. Der Förderungskatalog (Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen) ist umfangreich. Auf solche gesundheitsfördernde Maßnahmen besteht kein Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber muss sie also nicht allen Mitarbeitern zugutekommen lassen, sondern kann sie auf einzelne beschränken.
 

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